Am 27. Dezember 2019 hat der kolumbianische Kongress das Gesetz 2010 von 2019 (Wirtschaftswachstumsgesetz) verabschiedet, um Steueränderungen für 2020 einzuführen. In diesem Dokument werden die wichtigsten Änderungen für unsere Kunden erläutert.
Alternative Mindesteinkommenssteuer (“präsumptive Steuer”) Die Bemessungsgrundlage der alternativen Mindeststeuer wird ab 2021 schrittweise auf 0% gesenkt: (i) für 2020 beträgt der Satz 0,5% des letztjährigen Vermögens und (ii) für 2021 beträgt der Satz 0%. Steuerzahler, die die “einfache Steuerregelung” beantragen, unterliegen nicht der alternativen Mindeststeuer.- Dividenden Die Einkommenssteuer auf steuerpflichtige Dividenden, die an ausländische Körperschaften, ausländische natürliche Personen und ständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Kolumbien ausgeschüttet werden, wurde von 7,5% auf 10% erhöht. Dividenden, die an kolumbianische Privatpersonen gezahlt werden, die bereits auf Unternehmensebene besteuert werden, sind nun mit einem Steuersatz von 10% (vorher 15%) ab 300 UVT einkommenssteuerpflichtig.
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Indirekte Übertragung von in Kolumbien ansässigen juristischen Personen und Vermögenswerten durch den Verkauf und Kauf von Anteilen Die Regelung für die indirekte Übertragung von in Kolumbien ansässigen juristischen Personen und Vermögenswerten durch den Verkauf und Kauf von Anteilen, die mit dem Gesetz 1943 von 2018 eingeführt wurde, wird beibehalten, jedoch werden mit dem neuen Gesetz bei jedem zukünftigen Verkauf und Kauf von Anteilen anteilig Steuern für die Anteile oder die Beteiligung des ausländischen Unternehmens, das die kolumbianischen Vermögenswerte besitzt, gezahlt. Darüber hinaus gelten bei internationalen Fusionen und Übernahmen, die eine indirekte Übertragung kolumbianischer Vermögenswerte beinhalten, die in Art. 319-8 des kolumbianischen Steuergesetzes festgelegten Regeln.
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Einfache Einkommenssteuerregelung Die durch das Gesetz 1493 von 2018 festgelegten Grundsätze in Bezug auf die einfache Steuerregelung werden beibehalten, allerdings müssen die Steuerzahler, die in dieser Regelung eingeschrieben sind, nun innerhalb von zwei (2) Monaten nach ihrer Einschreibung die elektronische Rechnungsstellung einführen.
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Mega-Investitionen Die Steuerregelung für Mega-Investitionen wird beibehalten, ist jedoch an die Schaffung von 400 neuen Arbeitsplätzen (vorher 250) gebunden. Außerdem hat der Steuerzahler bis zu 5 Jahre Zeit, um die Investition ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Projekts abzuschließen. Mega-Investitionen können nun auch in Freihandelszonen getätigt werden.
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Abzug für die erste Anstellung Für die erste Anstellung von natürlichen Personen (unter 28 Jahren) wird ein Abzug geschaffen, der einen Abzug von 120% aller Gehaltszahlungen erlaubt und auf 115 UVT begrenzt ist.
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Anreiz für die Entwicklung des kolumbianischen ländlichen Raums Nach dem früheren Gesetz mussten die Unternehmen ihren Sitz in der Gemeinde haben, in der die Investition getätigt wurde; jetzt ist der Steueranreiz nicht mehr an diese Bedingung geknüpft.
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Verbrauchssteuer Die Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Immobilien wird abgeschafft.
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Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Waren, die im Ausland oder in einer Freihandelszone hergestellt wurden Die Steuerbemessungsgrundlage für die Einfuhr von Waren, die im Ausland oder in einer Freihandelszone mit kolumbianischen Bestandteilen hergestellt wurden, kann nun um den Wert reduziert werden, der in den Rohstoffen und Dienstleistungen enthalten ist, auf die bereits Mehrwertsteuer entrichtet wurde.
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Einkommenssteuer für natürliche Personen, die unabhängige professionelle Dienstleistungen erbringen Unternehmer (natürliche Personen), die Einkünfte aus Honoraren oder jeder Art von Vergütung für persönliche Dienstleistungen erzielen, sind jetzt berechtigt, die entstandenen Kosten und Ausgaben abzuziehen. Zuvor war diese Möglichkeit ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten, die Einkünfte aus Kapital und anderen Einkünften als Arbeitseinkommen erzielen.