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Endbegünstigter – Kontrollsituation

Alle Unternehmen in Kolumbien müssen die registrierten Kontrollsituationen überprüfen, da alle Unternehmen in jeder Unternehmensgruppe aufgelistet werden müssen, und sich darauf vorbereiten, die wirtschaftlichen Eigentümer (natürliche Personen) in der RUB zu registrieren.

In Übereinstimmung mit dem externen Rundschreiben 100-000003 aus dem Jahr 2021 erklärte die Oberaufsichtsbehörde für Unternehmen, dass für die Zwecke von Artikel 30 des Gesetzes 222 aus dem Jahr 1995 alle Unternehmen, die mit der Unternehmensgruppe oder der Situation der Kontrolle verbunden sind, aufgeführt werden müssen, einschließlich der Unternehmen in Liquidation, unter Angabe der Unternehmen, über die die Kontrolle ausgeübt wird, im Falle einer indirekten Kontrolle.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Oberaufsichtsbehörde für Unternehmen im Externen Rundschreiben 100-000003 aus dem Jahr 2021 den Begriff “wirtschaftlicher Eigentümer” erwähnt und sich dabei auf das vom Sekretariat des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erstellte Handbuch zum wirtschaftlichen Eigentum beruft.

Aus Sicht der ML/TFTP/AMLF-Präventionssysteme reicht es nicht aus, von der Existenz einer Kontrollsituation oder einer Unternehmensgruppe zu wissen, sondern die Sorgfaltspflicht sollte sich auf die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer erstrecken, wenn es sich um natürliche Personen handelt, die direkt oder indirekt einen Anteil von mehr als fünfundzwanzig Prozent (25%) an der juristischen Person besitzen, mit der der Vertrag geschlossen wird, oder die, ohne deren Eigentümer zu sein, die Kontrolle über das Unternehmen ausüben.

Im Steuerbereich erließ das DIAN den Beschluss 164 von 2021, der die durch das Sozialinvestitionsgesetz (Gesetz 2155 von 2021) eingeführten Änderungen der Artikel 631-6 und 631-6 des Steuergesetzes regelt.

Mit dem Gesetz 2155 von 2021 wurde die Verpflichtung zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer durch das neue Einheitliche Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RUB) geschaffen, das Teil des Einheitlichen Steuerregisters (RUT) ist.

Damit sind nationale Unternehmen sowie ausländische juristische Personen, die laut ihren Jahresabschlüssen mehr als fünfzig Prozent (50%) ihres Vermögens in Kolumbien haben, verpflichtet, die Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer in der RUB bereitzustellen, zu pflegen und zu aktualisieren.

Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 631-5, wie auch im IDB/OECD-Handbuch, nur natürliche Personen, die direkt oder indirekt eine Einrichtung besitzen oder kontrollieren, und diejenigen, die eine juristische Person tatsächlich kontrollieren, wirtschaftliche Eigentümer sind.

Nach den vorgenannten Vorschriften sind wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person natürliche Personen, die einzeln oder gemeinsam, direkt oder indirekt, fünf Prozent (5%) oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder von fünf Prozent (5%) oder mehr ihres Vermögens profitieren oder die auf andere Weise direkte oder indirekte Kontrolle über die juristische Person ausüben.

Wird keine natürliche Person identifiziert, gilt als wirtschaftlicher Eigentümer der gesetzliche Vertreter oder derjenige, der die größte Autorität bei der Verwaltung oder Leitung des Fahrzeugs hat.

Im Falle von Strukturen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind wirtschaftliche Eigentümer natürliche Personen, die Treugeber, Gründer, Treuhänder, Begünstigte, Treuhänder und bedingte Begünstigte sind oder eine ähnliche oder gleichwertige Position innehaben, oder jede natürliche Person, die die Kontrolle über sie ausübt oder das Recht hat, die Vermögenswerte, Vorteile, Ergebnisse oder Gewinne zu nutzen oder darüber zu verfügen.

Die Frist für die Übermittlung der Informationen an die RUB endet am dreißigsten (30.) September zweitausendzweiundzwanzig (2022).

Das Versäumnis, die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentum in der RUB zu registrieren, kann zur Schließung der Niederlassung, der Räumlichkeiten oder des Büros für einen (1) Tag für jeden Monat oder Bruchteil eines Monats der Verspätung oder zur Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von einer Steuerwerteinheit (1 UVT) für jeden Tag der Verspätung führen, falls keine Niederlassung, Räumlichkeiten oder Büro vorhanden sind; bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben wird eine Geldstrafe in Höhe von hundert (100) UVT verhängt, und wenn die Angaben nicht aktualisiert werden, wird eine Geldstrafe in Höhe von einer (1) UVT für jeden Verzugstag gemäß Artikel 658-3 des Steuergesetzes verhängt.

In Übereinstimmung mit den obigen Ausführungen und gemäß dem Externen Rundschreiben 100-000003 aus dem Jahr 2021 müssen bei der Registrierung der Kontrollverhältnisse oder der Unternehmensgruppe alle verbundenen Unternehmen aufgeführt werden, was gemäß Artikel 260 des Handelsgesetzbuchs die Muttergesellschaft, die Tochtergesellschaften und die verbundenen Unternehmen einschließt.

Darüber hinaus müssen sie gemäß Beschluss 164 von 2021 in der RUB die natürlichen Personen eintragen, die einzeln oder gemeinsam, direkt oder indirekt, fünf Prozent (5%) oder mehr des Kapitals der Muttergesellschaft halten.

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Der Umfang dieses Bulletins ist rein informativ. Jede besondere Situation sollte im Detail mit von Bila, de la Pava & Bertoletti besprochen werden.

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