Seit dem 20.08.2021 können Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (nach dem 23.05.1949) geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben.
Dies gilt für Personen, die aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.
Sie gehören insbesondere zum begünstigten Personenkreis, wenn:
Da hinter jedem Fall eine andere Familiengeschichte steckt, prüfen wir gerne Ihren Fall, insbesondere, ob Sie durch Abstammung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit berechtigt sind.
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