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Deutsche Verstaatlichung

Seit dem 20.08.2021 können Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (nach dem 23.05.1949) geboren sind, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben.

Dies gilt für Personen, die aufgrund der früher geltenden geschlechtsspezifischen Diskriminierungsvorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

Sie gehören insbesondere dann zum Kreis der Begünstigten, wenn sie

– Geboren nach dem 23.05.1949 und.
– Ihre Vorfahren haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgrund einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts erworben. Also vor allem, wenn:




– Sie sind das Kind eines deutschen Elternteils, der die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Ihnen erworben hat, oder – Sie sind das Kind einer Mutter, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem nichtdeutschen Ehepartner vor Ihrer Geburt verloren hat, oder – Sie sind ein Kind, das die durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch Legitimation verloren hat, weil Ihre deutsche Mutter Ihren nichtdeutschen Vater nach Ihrer Geburt geheiratet hat – Sie stammen von einer Person ab, die nach den Nummern 1 bis 3 berechtigt ist.

Da jeder Fall eine andere Familiengeschichte hat, prüfen wir gerne Ihren Fall, insbesondere wenn Sie das Recht haben, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung zu erwerben.

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