{"id":3234,"date":"2022-06-10T09:17:39","date_gmt":"2022-06-10T14:17:39","guid":{"rendered":"https:\/\/vonbilaw.com\/die-aktien-eines-saeumigen-aktionaers-einer-sas-koennen-auf-eigenes-risiko-und-auf-eigene-kosten-ueber-einen-kommissionaer-verkauft-werden\/"},"modified":"2025-03-12T10:52:05","modified_gmt":"2025-03-12T15:52:05","slug":"die-aktien-eines-saeumigen-aktionaers-einer-sas-koennen-auf-eigenes-risiko-und-auf-eigene-kosten-ueber-einen-kommissionaer-verkauft-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/die-aktien-eines-saeumigen-aktionaers-einer-sas-koennen-auf-eigenes-risiko-und-auf-eigene-kosten-ueber-einen-kommissionaer-verkauft-werden\/","title":{"rendered":"Die Aktien eines s\u00e4umigen Aktion\u00e4rs einer SAS k\u00f6nnen auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten \u00fcber einen Kommission\u00e4r verkauft werden."},"content":{"rendered":"\n<p>Vorschriften f\u00fcr den Fall, dass ein Anteilseigner mit der Zahlung seiner Beitr\u00e4ge an eine SAS in Verzug ger\u00e4t:<\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Statuten<\/li>\n\n\n\n<li>45 des Gesetzes 1258 von 2008<\/li>\n\n\n\n<li>Oficio 220-178665 vom 26. Dezember 2019-.<\/li>\n\n\n\n<li>Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs<\/li>\n\n\n\n<li>Oficio 220-284848 vom 15. Dezember 2017- Supergesellschaften,<\/li>\n\n\n\n<li>Oficio 220-202141 vom 15. September 2017- Supergesellschaften.<\/li>\n\n\n\n<li>Konzept, 220-063549, 14\/Mar\/2022- Supergesellschaften.<\/li>\n<\/ol>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;Welche Rechte verliert der Aktion\u00e4r, wenn er mit der Zahlung seiner Beitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist (verliert er auch das Recht auf Einsichtnahme?)?&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>Wenn ein Aktion\u00e4r in einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit der Zahlung seiner Einlage oder eines Teils davon im R\u00fcckstand ist, m\u00fcssen die in der Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Folgen der Nichteinhaltung befolgt werden, und wenn nichts diesbez\u00fcglich vorgesehen ist, unter Bezugnahme auf Artikel 45 des Gesetzes 1258 von 2008, auf die Bestimmungen von Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs, der vorsieht, dass die mit dem Status des Aktion\u00e4rs verbundenen Rechte ausgesetzt werden. Eines der in Artikel 379 des Handelsgesetzbuchs genannten Rechte, das ausgesetzt wird, ist das so genannte Einsichtsrecht, das in Absatz 4 desselben Artikels wie folgt formuliert ist: &#8222;4. das Recht auf freie Einsichtnahme in die B\u00fccher und Unterlagen der Gesellschaft innerhalb von f\u00fcnfzehn Arbeitstagen vor den Sitzungen der Generalversammlung, in denen die Jahresabschl\u00fcsse gepr\u00fcft werden,&#8220;. <\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;Die Versammlung muss eine substanzielle Entscheidung treffen, oder k\u00f6nnen wir weiterhin auf die Zahlung warten?<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>  Erstens ist zu bedenken, dass, wenn die Satzung der S.A.S. Konsequenzen f\u00fcr die Nichtzahlung der Einlage eines Gesellschafters vorsieht, diese Bestimmungen anzuwenden sind. Sollte die Angelegenheit nicht in der Satzung geregelt sein, obliegt es dem Verwalter der vereinfachten Aktiengesellschaft im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeiten, die p\u00fcnktliche Zahlung der Beitr\u00e4ge der Gesellschafter beharrlich einzufordern, und wenn dies nicht m\u00f6glich ist, muss er zwangsl\u00e4ufig auf einen der Rechtsbehelfe zur\u00fcckgreifen, die in Artikel 397 des Handelsrechts unter Bezugnahme auf Artikel 45 des Gesetzes 1258 von 2008 verankert sind. <\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;Kann der s\u00e4umige Aktion\u00e4r seine Aktien verkaufen, nachdem er nur ein Drittel der Gesamteinlage gezahlt hat? Er ist vor ein paar Wochen nach mehr als zwei Jahren aufgetaucht und will die Aktien verkaufen.&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>Es ist zu bedenken, dass, wie bereits erw\u00e4hnt, die mit der Eigenschaft als Aktion\u00e4r verbundenen Rechte gem\u00e4\u00df Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs ausgesetzt werden, wenn ein Aktion\u00e4r mit der Zahlung seiner Aktien im R\u00fcckstand ist, einschlie\u00dflich des Rechts, frei \u00fcber seine Aktien zu verhandeln (Ziffer 3). In Bezug auf diesen Punkt hat das Amt im Oficio 220-284848 vom 15. Dezember 20172 Folgendes festgestellt:<\/p>\n\n<p>Betrifft. Vorl\u00e4ufige Aktienurkunde und Verf\u00fcgung \u00fcber gezeichnete und nicht eingezahlte Aktien der SAS. &#8222;(&#8230;) &#8222;Im Gegenteil, wenn der Aktion\u00e4r die f\u00fcr die Zahlung der gezeichneten Aktien einger\u00e4umte Frist verstreichen lie\u00df, ohne die Verpflichtung zu erf\u00fcllen, kann er die mit ihnen verbundenen Rechte, einschlie\u00dflich des Rechts, sie frei zu handeln, nicht aus\u00fcben, aber in einem solchen Fall kann die Gesellschaft dies tun, wie in der offiziellen Mitteilung 220-202141 vom 15. September 2017 folgenderma\u00dfen festgelegt wurde: &#8222;vi) Es ist klar, dass der wesentliche Zweck der in Artikel 397 ibidem vorgesehenen Schiedsverfahren darin besteht, sicherzustellen, dass die Personen, die Teil des Kapitals einer Gesellschaft werden, die mit der Gesellschaft eingegangene Verpflichtung, n\u00e4mlich die p\u00fcnktliche Zahlung ihrer Beitr\u00e4ge, die zur Bildung des gezeichneten Kapitals derselben f\u00fchren, das die Garantie f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger darstellt, rechtzeitig erf\u00fcllen. Die vorgenannte Vorschrift besagt, dass Mitglieder, die nicht rechtzeitig die Quoten zahlen, die zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Einlage f\u00fchren, zu der sie sich verpflichtet haben, nicht die Rechte aus\u00fcben k\u00f6nnen, die mit der Eigenschaft eines Aktion\u00e4rs verbunden sind, und dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft (oder im Falle der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re oder des gesetzlichen Vertreters) auf eines der angegebenen Schiedsverfahren zur\u00fcckgreifen kann.   <\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;Muss der s\u00e4umige Aktion\u00e4r dem Unternehmen Zinsen auf die geschuldeten Beitr\u00e4ge zahlen? Welche Art von Zinsen?&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>Wenn ein Aktion\u00e4r mit der Zahlung von Aktien in Verzug ist und dies im Aktienbezugsvertrag oder in der Satzung vereinbart wurde, muss der Aktion\u00e4r unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs Verzugszinsen an die Gesellschaft zahlen.<\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;K\u00f6nnen wir 20% der Aktien des s\u00e4umigen Aktion\u00e4rs als Entsch\u00e4digung abziehen und die Aktien, die den s\u00e4umigen Aktien entsprechen, zum Verkauf anbieten, indem wir sie zun\u00e4chst unter den Aktion\u00e4ren des Unternehmens anbieten?&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>  Einer der Rechtsbehelfe, die der Gesellschaft gegen\u00fcber dem s\u00e4umigen Aktion\u00e4r zur Verf\u00fcgung stehen, besteht gem\u00e4\u00df Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs darin, &#8222;die erhaltenen Betr\u00e4ge auf die Freigabe der Anzahl der Aktien anzurechnen, die den gezahlten Quoten entsprechen, abz\u00fcglich zwanzig Prozent als Schadensersatz, von dem angenommen wird, dass er verursacht wurde&#8220;.<\/p>\n\n<p>Die Aktien, die die Gesellschaft dem s\u00e4umigen Aktion\u00e4r entzieht, werden unverz\u00fcglich platziert, wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, dass, wenn die Satzung der vereinfachten Aktiengesellschaft ein Vorkaufsrecht f\u00fcr den Handel mit Aktien vorsieht, diese zun\u00e4chst den Aktion\u00e4ren angeboten werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8222;K\u00f6nnen wir dann Artikel 125 anwenden und das in den Artikeln 14 und 16 des Gesetzes 222 von 1995 vorgesehene Erstattungsverfahren einhalten? G. M\u00fcssen wir ihm Zinsen auf seinen Beitrag zahlen oder wird nur das Kapital erstattet?&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n\n<p>In \u00dcbereinstimmung mit den Ausf\u00fchrungen in diesem Dokument stellen wir fest, dass Artikel 45 des Gesetzes 1258 aus dem Jahr 2008 besagt, dass f\u00fcr vereinfachte Aktiengesellschaften die Bestimmungen der Satzung, die Bestimmungen f\u00fcr Kapitalgesellschaften und in Ermangelung dieser Bestimmungen die allgemeinen Bestimmungen f\u00fcr Handelsgesellschaften des Handelsgesetzbuchs gelten, sofern sie nicht im Widerspruch dazu stehen. In dieser Reihenfolge ist es klar, dass, wenn die Satzung nichts \u00fcber die Frage der versp\u00e4teten Zahlung von Aktien durch einen Aktion\u00e4r aussagt, wir zwangsl\u00e4ufig auf Artikel 397 des Handelsgesetzbuchs zur\u00fcckgreifen m\u00fcssen und Artikel 125 des Handelsgesetzbuchs nicht anwendbar ist. Wie aus den Antworten auf die vorhergehenden Fragen hervorgeht, m\u00fcssen dem s\u00e4umigen Aktion\u00e4r keine Zinsen gezahlt werden. In diesem Sinne wurde Ihr Antrag mit den in Artikel 28 des Gesetzbuches f\u00fcr Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten beschriebenen Auswirkungen bearbeitet, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass Sie auf der Webseite der K\u00f6rperschaft unter anderem die Verordnungen und die Konzepte, die sie zu den in ihre Zust\u00e4ndigkeit fallenden Angelegenheiten erl\u00e4sst, direkt einsehen k\u00f6nnen.   <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorschriften f\u00fcr den Fall, dass ein Anteilseigner mit der Zahlung seiner Beitr\u00e4ge an eine SAS in Verzug ger\u00e4t: Wenn ein Aktion\u00e4r in einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit der Zahlung seiner Einlage oder eines Teils davon im R\u00fcckstand ist, m\u00fcssen die in der Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Folgen der Nichteinhaltung befolgt werden, und wenn nichts diesbez\u00fcglich vorgesehen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1180,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18,6],"tags":[],"class_list":["post-3234","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog-de","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3234","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3234"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3234\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3235,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3234\/revisions\/3235"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1180"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3234"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3234"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vonbilaw.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3234"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}